Informationen

Terminvereinbarung:

Sie können einen Termin unter der folgenden Nummer vereinbaren:

0660 / 85 777 17


Sollte ich Ihren Anruf nicht entgegennehmen können, hinterlassen Sie mir eine kurze Nachricht, damit ich mich verlässlich bei Ihnen zurückmelden kann.

In einem ersten Schritt kontaktieren Sie mich telefonisch um einen Termin für ein Erstgespräch in meiner Praxis zu vereinbaren. In diesem Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihre Anliegen und lernen uns persönlich kennen. Danach entscheiden wir gemeinsam, wie der weitere Therapieverlauf aussehen könnte. Die Dauer und Häufigkeit der Sitzungen richten sich nach Ihren Anliegen und Ihrem Wohlbefinden. 
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, so besteht die Möglichkeit, diesen innerhalb von 48 Stunden abzusagen. 


Sitzungen:

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten, bei Bedarf können auch Doppeleinheiten vereinbart werden.
Einzeltherapie: 110 Euro/Einheit
Paartherapie:   200 Euro/Einheit

Wenn sie eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen ist vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung eine ärztliche Untersuchung notwendig. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt stellt Ihnen dann eine Überweisung zur Psychotherapie aus die sie zur Einreichung benötigen. Reichen sie die Überweisung gemeinsam mit meiner Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein.

Ab der 11. Sitzung ist eine gesonderte Bewilligung bei der jeweiligen Krankenkasse notwendig wofür ich Ihne gerne das dafür notwendige Antragsformular ausfülle.


Eine private Zusatzversicherung kann zudem den verbleibenden Anteil teilweise oder vollständig übernehmen.

Richtwerte für den Kostenzuschuss der Krankenkassen für eine Einzelsitzung á 50 Minuten sind (bitte überprüfen Sie die Werte selbst noch einmal auf ihre Gültigkeit):

ÖGK:          33,70 €
BVAEB:      48,80 €
SVS:           45,00 €
KFL:           71,64 €
LKUF:        54,00 €
KFG:          70,00 € 


Das Erstgespräch ist ein wesentlicher Bestandteil der Therapie und deshalb kostenpflichtig.

Verschwiegenheitspflicht:

Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie Ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle Ihnen in Ausübung Ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.



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